Handeln im Zwiespalt

Ein Fazit zur Podiumsdiskussion „Alfred Wolters. Direktor des Liebieghauses 1928–1949“.

Ein bewegtes Direktorat von über 20 Jahren

Anlässlich der Ausstellung Eindeutig bis zweifelhaft. Skulpturen und ihre Geschichten (4.5.–5.11.2017) lud die Liebieghaus Skulpturensammlung Ende Juni 2017 zum Expertengespräch, um das ambivalente Handeln des Museumsdirektors Alfred Wolters (1884–1973) über historische Brüche hinweg auf unterschiedliche Aspekte hin zu beleuchten und zu diskutieren.

Den Auftakt der Veranstaltung bildete eine biografische Einführung zu Alfred Wolters von Iris Schmeisser, Provenienzforscherin des Städel Museums und der Liebieghaus Skulpturensammlung. 1912 war Alfred Wolters von Georg Swarzenski (1876–1957), Direktor des Städelschen Kunstinstituts und der Städtischen Galerie mit dem Liebieghaus, zunächst als Direktorialassistent nach Frankfurt geholt worden. In seinen insgesamt 37 Dienstjahren, davon 21 als Direktor, prägte er die Städtische Galerie und das Liebieghaus maßgeblich. Durch den progressiven Swarzenski fand Wolters, Kenner mittelalterlicher Kunst, Zugang zur modernen französischen Malerei und bald darauf auch zur deutschen zeitgenössischen Kunst. 1928 trat er auf Empfehlung Swarzenskis, der selbst zum Generaldirektor aller städtischen Museen ernannt worden war, dessen Nachfolge an.

Während Swarzenski 1933 aufgrund seiner jüdischen Herkunft aus allen städtischen Ämtern entlassen wurde, blieb Wolters auf seinem Posten. Ein zentrales Ereignis während seines Direktorats war die nationalsozialistische Beschlagnahmeaktion von fast 700 als „entartet“ diffamierten Werken aus der Sammlung der Städtischen Galerie. Dies veranlasste Wolters dazu, ein Gesuch zur Versetzung in den Ruhestand zu stellen, welches jedoch erfolglos blieb. Den Sammlungsverlusten standen zugleich zahlreiche Neuzugänge während der NS-Zeit gegenüber: So gelangten über 600 Gemälde und mehr als 450 Skulpturen in die Städtische Galerie und das Liebieghaus; ein großer Teil davon stammte aus jüdischem Besitz. Nach 1945 war Wolters mit der Abwicklung der Rückerstattungsansprüche jüdischer Vorbesitzer betraut.

Der Wandel des Frankfurter Kulturbetriebs während der NS-Zeit

Im Anschluss an Iris Schmeissers Beitrag erläuterte der Frankfurter Historiker Sebastian Farnung die politischen Maßnahmen, die den Wandel im Kulturleben der Stadt Frankfurt nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten einleiteten. Zunächst wurden flächendeckend weitreichende personelle Veränderungen durchgesetzt, was die Entlassung aller missliebigen Personen aus öffentlichen Ämtern bedeutete. So wurde, wie bereits erwähnt, auch Georg Swarzenski auf Basis des „Berufsbeamtengesetzes“ in den Ruhestand versetzt. Die Städtischen Museen waren nun direkt dem Kulturamt unterstellt. Ein künstlerischer Beirat, in den auch Wolters berufen wurde, beriet den Kulturamtsleiter Rudolf Keller und trug auch die immer radikaleren Entscheidungen der nationalsozialistischen Kulturpolitik mit.

Farnung stellte heraus, dass zwischen Wolters und Keller ein vertrauensvolles Verhältnis bestanden haben müsse, und belegte dies mit der Reaktion Kellers auf Woltersʼ Rücktrittsgesuch im Mai 1938: Keller teilte Wolters die ablehnende Entscheidung des Oberbürgermeisters Friedrich Krebs mündlich mit und der Vorgang wurde nicht in Woltersʼ Personalakte aufgenommen. Im April 1945 wurde Alfred Wolters in den Denazifizierungsausschuss des Kulturamts berufen und entschied über die Weiterbeschäftigung oder endgültige Entlassung zahlreicher städtischer Kulturbediensteter mit. Im Spruchkammerverfahren gegen den ehemaligen Oberbürgermeister Krebs, einem hohen NSDAP-Funktionär und überzeugten Nationalsozialisten, äußerte sich Wolters sehr wohlwollend. Farnung machte daran deutlich, wie schwierig das Verhältnis von kritischer Distanz und persönlichem Urteilsvermögen sein konnte, je tiefer sich Akteure in einem multiplen Geflecht von Beziehungen und Abhängigkeiten befanden.

Die Beschlagnahmeaktion „Entartete Kunst“ und ihre Folgen

Auf Sebastian Farnung folgte Meike Hoffmann, Leiterin der Forschungsstelle „Entartete Kunst“ an der Freien Universität Berlin. Sie verknüpfte ihre Ausführungen zur nationalsozialistischen Beschlagnahmeaktion „Entartete Kunst“ mit der Frage, ob und wie heute das Handeln der damaligen Unterstützer der modernen Kunst moralisch zu bewerten sei. Besonders die Beschlagnahme des berühmten „Porträt des Dr. Gachet“ (1890) von Vincent van Gogh erschütterte Wolters in seinen innersten Überzeugungen und trug dazu bei, seine Versetzung in den Ruhestand zu beantragen.

In seinem Schreiben an den Oberbürgermeister Krebs positionierte er sich explizit gegen die nationalsozialistische Kunstauffassung und betonte, dass er diesen Weg nicht mitgehen könne. Hoffmann schloss ihren Vortrag mit einem Vergleich zu Hildebrand Gurlitt, um die Schwierigkeiten eines Bewertungsmusters aus heutiger Zeit zu verdeutlichen. Auch Gurlitt war ein Verfechter und aktiver Förderer der modernen Kunst; gleichzeitig beteiligte er sich an der Verwertung der als „entartet“ beschlagnahmten Kunstwerke aus Museumsbesitz und tätigte Einkäufe im besetzten Ausland. So unterstützte er indirekt das NS-Regime und profitierte auch persönlich.

Das „Verzeichnis der national wertvollen Kunstwerke“ und dessen Instrumentalisierung

Die Dresdener Kunsthistorikerin Maria Obenaus referierte schließlich auf Basis ihrer jüngst veröffentlichten Dissertation über die Entstehung und Instrumentalisierung des „Verzeichnisses der national wertvollen Kunstwerke“. Ursprünglich wurde das Verzeichnis 1919 als Schutzmaßnahme gegen Kunstausfuhr eingerichtet. „National wertvolle Kunstwerke“ waren somit dem internationalen Handel entzogen. Obenaus merkte jedoch an, dass bereits von Beginn an ein regelmäßiger Missbrauch des Verzeichnisses feststellbar sei.

Die Museumsdirektoren hätten dabei eine zwiespältige Schlüsselrolle gehabt: Einerseits waren sie für die Benennung von Kunstwerken für das Verzeichnis zuständig, andererseits berieten sie Sammler bei Erwerbungen und hatten zugleich die Interessen ihres Museums zu vertreten. Wollten Sammler Teile ihrer Kunst ins Ausland bringen, erwirkten sie beispielsweise die Streichung aus dem Verzeichnis, indem sie Kunstwerke an das Museum des Entscheidungsträgers stifteten. Zwar lässt sich eine vordergründig antisemitische Instrumentalisierung des Verzeichnisses nach 1933 nicht direkt belegen, dennoch wurden einzelne Objekte durch das Verzeichnis so lange im Land behalten, bis andere weitaus wirkungsvollere Verordnungen den Entzug der Werke ermöglichten. Obenaus erläuterte, wie der Ausfuhrschutz strategisch genutzt wurde, um die Sammlung der Städtischen Galerie im Liebieghaus zu bereichern.

Woltersʼ Tätigkeit als „Sachverständiger für die Bestimmung national wertvollen Kulturguts“ brachte ab Mai 1939 neue Bewertungsmaßstäbe mit sich. Für die örtliche Devisenstelle prüfte er das Umzugsgut jüdischer Emigranten. Sein Bewertungsmuster änderte sich nun von „national wertvoll“ zu wertvoll – d. h.: handelbar – im Allgemeinen. Nach 1945 setzte sich Wolters für den Fortbestand des Verzeichnisses ein. Zu erwartende Restitutionen konnten zunächst unterbunden oder aufgeschoben werden. Die Werte der Museen zu wahren, schien dabei die Handlungsmaxime für Alfred Wolters gewesen zu sein.

Historische Aufarbeitung als fortlaufender Prozess

Die anschließende Diskussion mit Schmeisser, Farnung, Hoffmann und Obenaus unter der Leitung von Eva Mongi-Vollmer, der Kuratorin der Ausstellung „Eindeutig bis zweifelhaft“, stand unter dem Eindruck der vielen unterschiedlichen Aspekte zur Person Alfred Wolters. Während seiner 37-jährigen Tätigkeit für die Städtische Galerie und das Liebieghaus wurde er über viele Jahre hinweg stark durch seinen Mentor Georg Swarzenski geprägt. Trotz der beruflichen Zwänge der Jahre 1933 bis 1945 versuchte er den professionellen Weg des Museumsdirektors weiterzugehen und begleitete nach 1945 schließlich die umfangreichen Rückgabeverfahren von unrechtmäßig erworbenen Kunstwerken.

Sebastian Farnung hielt fest, dass die Zwänge des NS-Systems einen großen Zwiespalt zwischen der Person und dem Beruf mit sich brachten. Die innere Zerrissenheit von Wolters, einerseits seinen persönlichen Werten und Überzeugungen treu zu bleiben und andererseits seiner Berufung als Museumsdirektor professionell Folge zu leisten, wird in eindrücklicher Weise in den persönlichen Aufzeichnungen seines Nachlasses deutlich, der im Frankfurter Institut für Stadtgeschichte der Forschung zur Verfügung steht. Auch im Zusammenhang mit dem „Verzeichnis der national wertvollen Kunstwerke“ handelte Wolters im Zwiespalt, wie Maria Obenaus erläuterte: Einerseits konnten auf diesem Weg wertvolle Kunstwerke gesichert werden, die in der Vergangenheit vielleicht einst als Vermächtnis für die Städtische Sammlung vorgesehen waren. Andererseits wurde das über Jahre und Jahrzehnte aufgebaute Vertrauen zwischen Sammlern und Museum nachhaltig erschüttert, weshalb die Vorgänge um Neueinträge vermehrt im Verborgenen behandelt wurden.

Die endgültige Bewertung einer historischen Person ist aus heutiger Perspektive nach Ansicht von Meike Hoffmann schwer möglich. In ihren Augen haben Wissenschaftler in erster Linie die Verantwortung, historische Überlieferungen zusammenzutragen und auszuwerten. Illusorisch bleibt indes die Vorstellung, aus dem historischen Abstand heraus alle Aspekte geschichtlicher Entwicklungen erfassen zu können, da die inneren Entscheidungsprozesse der handelnden Personen in der Regel unbekannt bleiben. Nicht zuletzt ist auch die Forschung selbst durch ihre eigene Zeitgenossenschaft geprägt und Kenntnisse, Ergebnisse und Wertungen verändern sich kontinuierlich statt absolut zu bleiben. Am Ende der Veranstaltung stand deshalb übereinstimmend die Erkenntnis, dass die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ein fortlaufender Prozess ist, der niemals abgeschlossen sein kann.

Autor:

Anna Heckötter

Wissenschaftliche Mitarbeiterin für Provenienzforschung

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